Sie haben Fragen zu unseren Produkten?
Hier finden Sie die Antworten.
FAQ
Allgemeine Fragen
Wir liefern unsere Produkte ausschließlich über den Fachhandel.
Gerne nennen wir Ihnen einen unserer Händler vor Ort.
Die CE-Kennzeichnung wird auf Medizinprodukten, die den geltenden europäischen Richtlinien unterliegen, angebracht. Der Hersteller bestätigt mit dem CE-Zeichen auf dem Produkt, dass das in Verkehr gebrachte Produkt den Anforderungen der Richtlinie 93/42/EWG über Medizinprodukte bzw. der Richtlinie 98/79/EG über In-vitro-Diagnostika entspricht und die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Es wird eine schriftliche Konformitätserklärung zur Verfügung gestellt, die die Übereinstimmung mit den angegebenen Richtlinien und Normen bescheinigt.
Unter In-vitro-Diagnostika (IVD) versteht man Medizinprodukte, die zur In-vitro-Untersuchung von aus dem menschlichen Körper stammenden Proben, einschließlich Blut- und Gewebespenden, verwendet werden und ausschließlich oder hauptsächlich dazu dienen, Informationen zu liefern:
– über physiologische oder pathologische Zustände
– über angeborene Anomalien
– zur Prüfung auf Unbedenklichkeit und Verträglichkeit bei den potentiellen Empfängern
– zur Überwachung therapeutischer Maßnahmen
Das Medizinproduktegesetz regelt das Inverkehrbringen und Betreiben von Medizinprodukten. Seit 1998 ist die CE-Kennzeichnung für jedes Medizinprodukt Pflicht, seit 2003 für jedes IVD-Produkt. Medizinprodukte ohne CE-Kennzeichnung dürfen innerhalb der europäischen Gemeinschaft weder verkauft noch betrieben / verwendet werden.
Ist unter Technische Daten eine Verkaufseinheit (VE) angegeben, handelt es sich um die Mindestabnahmemenge.
Selbstverständlich können Sie sich im Falle einer Beschädigung o. ä. an uns wenden. Bitte beachten Sie, dass die Geräte rückstandsfrei gereinigt oder ordnungsgemäß sterilisiert sein müssen.
Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter für zollrechtliche Vereinfachungen:
Zertifikat Nr. AEOC 111503
Sie lautet: DE2868946
FAQ
Produktspezifische Fragen
Entnehmen Sie die Daten bitte dem beigefügten PDF-Dokument.
Objektträger werden aus einem Glas gefertigt, das einem natürlichen Alterungsprozess unterliegt. Dies wirkt sich negativ auf die Qualität aus. Bitte beachten Sie die Lagerungshinweise, die auf jeder Verpackung zu 5000 Stück aufgedruckt sind.
siehe beigefügtes PDF-Dokument:
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Volumenmessgeräte
Die Buchstaben legen die Genauigkeitsklassen fest:
– Klasse A für höhere Genauigkeit
– Klasse AS für höhere Genauigkeit bei Büretten und Pipetten mit festgelegter Wartezeit<
– Klasse B für niedrigere Genauigkeit
Die Deutsche Mess- und Eichverordnung, gültig ab 01.01.2015, fordert für Volumenmessgeräte, die für Messungen im medizinischen und pharmazeutischen Bereich (z.B. Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln) verwendet und bereitgehalten werden, eine Konformitätsbescheinigung durch den Hersteller. Dies wird durch die Kennzeichnung DE-M erfüllt. Die Konformität gewährleistet die Übereinstimmung eines Gerätes mit der Verordnung und den gültigen Normen. Das genaue Verfahren kann nachgelesen werden in der Deutschen Mess- und Eichverordnung.
Verantwortlich für den Einsatz und die Bereithaltung konformitätsbescheinigter Geräte ist der Anwender. Die Konformitätsbescheinigung gilt unbefristet, soweit vom Hersteller keine anderweitigen Angaben gemacht wurden. Konformitätsbescheinigte Geräte, die vor dem 01.01.2015 produziert wurden, dürfen auch weiterhin verwendet werden. Die Konformität wird von Hecht direkt auf den Geräten bescheinigt. Bei Einmal-Kapillarpipetten auf der kleinsten Verpackungseinheit und bei den Liquid-Handling-Geräten auf einer beigefügten Gebrauchsanweisung.
Ein Chargenzertifikat liegt jeder Originalverpackung bei. Auf Wunsch ist gegen Aufpreis ein Einzelzertifikat erhältlich. Bitte in der Bestellung angeben!